Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch jeder mit seinem gesamten Vermögen.
Vergleich der Privathaftpflichtversicherung        
Vergleich der Hundehaftpflicht                         
Vergleich der Pferdehaftpflicht                         
Was Sie über die Haftpflichtversicherung wissen sollten:
Was ist im Schadenfall zu tun?
Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
Es muss alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (sich z.B. um Verletzte kümmern und Notdienste alarmieren).
Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden (auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gestellt wurden). Schadenersatzansprüche müssen ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.
Der Versicherer muss unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden (z.B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls ...).
Ganz wichtig: Sie dürfen in der Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen.
Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren). Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Haftpflichtversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wann können Sie die Haftpflichtversicherung kündigen?
Ordentliche Kündigung:
Ohne Begründung kann die Kündigung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Vertragslangläufer:
Alle Verträge, die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen wurden, haben ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten erforderlich ist.
Tod des Versicherungsnehmers
Stirbt der Versicherungsnehmer, so kann der Vertrag zum Todestag gekündigt werden.
Kündigung der Haftpflichtversicherung im Schadenfall:
Gekündigt werden kann innerhalb eines Monats, nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde. WICHTIG: Kündigen Sie nach einem Schaden nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum Ende des Versicherungsjahres, da dem Versicherer in jedem Fall die Jahresprämie zusteht.
Kündigung nach einer Prämienerhöhung:
Eine Kündigung ist möglich, wenn, ohne Verbesserung des Versicherungsschutzes, sich der Beitrag erhöht.
  • Vertragsabschluß vor dem 01.01.1991:
    Bei einer Beitragserhöhung von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr oder 20% in den letzten drei Versicherungsjahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
  • Vertragsabschluß zwischen dem 01.01.1991 und dem 28.07.1994:
    Bei Beitragserhöhungen um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie gilt eine Kündigungsfrist von ebenfalls einem Monat.
  • Vertragsabschluß ab dem 29.07.1994:
    Nach jeder Beitragserhöhung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.