Die Hausratversicherung im Vergleich

Die Hausratversicherung gehört zu den gängigsten Versicherungsarten und ist in den meisten Haushalten zu finden.
Jeder der über einen eigenen Hausstand verfügt sollte eine Hausratversicherung besitzen.

Tipp:

Auch wenn Sie schon über eine Hausratversicherung verfügen kann sich eine Überprüfung der Prämien und Bedingungen von Zeit zu Zeit durchaus lohnen.
Bei Umzug sollte auf alle Fälle die Versicherungssumme erneut überprüft werden und gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

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Welche Sachen sind in der Hausratversicherung versichert?
Versichert ist der Hausrat in einer Gesamtposition.
Eine detaillierte Auflistung der versicherten Sachen - auch nicht nach Sachgruppen - ist im Versicherungsvertrag also nicht vorgesehen. Dennoch ist es für den Versicherungsnehmer ratsam, sich mit einer Einzelerfassung der versicherten Sachen einen Überblick über den Gesamtwert des Hausrates zu verschaffen.
Nachstehend eine grobe Übersicht der entsprechend versicherten Sachen (laut VHB 92)
  • Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen
  • Schmucksachen und sonstige Wertsachen
  • Teppiche, Beleuchtungskörper
  • Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke
  • Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik
  • Ton- und Bildträger
  • Musikinstrumente, Bücher
  • Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte
  • Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen
  • Spiel- und Hobbysachen, Film- und Fotoausrüstung
  • Handwerkszeug, Sportgeräte, Campingausrüstung, Fahrräder
  • Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte
  • Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln
  • Reinigungs- und Putzmittel
  • Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel
  • Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere, Kleinvieh
Weitere Informationen in Gegenüberstellung der verschiedenen Hausratbedingungen
Welche Kosten erstattet die Hausratversicherung ?
Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Regelmäßig fallen insbesondere bei größeren Schäden zusätzlich noch Kosten verschiedener Art an, die nicht unerhebliche Beträge ausmachen können.
Folgende Kosten werden von der Hausratversicherung erfasst (gem.VHB 92):
Aufräumungskosten
Kosten „für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen”.
Bewegungs- und Schutzkosten
Transport- und Lagerkosten
Ist die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbenutzbar geworden, und muss der Hausrat z. B. wegen durchgreifender Renovierungsarbeiten aus der Wohnung entfernt und ausgelagert werden. Die Kosten zur Lagerung des Hausrates werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, i.d.R. längstens für die Dauer von 100 Tagen.
Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
Im Versicherungsfall haben Sie den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern (Schadenminderungspflicht). Die hierdurch entstehenden (Rettungs-)Kosten sind versichert, soweit Sie diese für geboten hielten. Sie werden selbst dann ersetzt, wenn die Maßnahmen erfolglos geblieben sind. Ausgenommen sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Schlossänderungskosten
Wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für Türen der Wohnung abhanden kommen, sind auch die notwendigen Kosten für Schlossänderungen versichert.
Versichert sind nur die Schlossänderungskosten für die Zugangstüren und nicht für die Türen innerhalb der Wohnung.
Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen oder an der gemieteten Wohnung
Hotelkosten
Ist die Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar geworden und sei es nur für kurze Zeit, und ist dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar, sind auch die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung versichert, i.d.R. längstens bis zur Dauer von 100 Tagen.
Die Entschädigung ist bei den meisten Versicherern pro Tag auf 1 Promille der Hausratversicherungssumme begrenzt

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Welche Gefahren und Schäden sind versichert ?
Die Hausratversicherung nach den VHB 92 umfasst ein Bündel von Gefahren als Gesamtpaket, durch deren Ereignis die Leistungspflicht des Versicherers für die hierdurch vom Schaden betroffenen versicherten Hausratsgegenstände ausgelöst wird.
Versichert sind die Gefahren:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Einbruchdiebstahl, Raub oder der Versuch einer solchen Tat
Vandalismus nach einem Einbruch
Leitungswasser
Wasser, das aus kaputten Rohren oder aus Geräten, z. B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine ausläuft die mit den Rohren verbunden sind. Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen.
Sturm, Hagel
Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für neue Verträge, ab VHB 92)
Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z.B.:
Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind.
Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.
Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel eines gesonderten Einschlusses.
Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden.
Hinweis
Wir empfehlen bei Abschluß einer solchen Versicherung genau zu prüfen, für welche Gefahren der Versicherer Versicherungsschutz gewährt. Infolge der steigenden Anzahl von Unwetterkatastrophen wird der Versicherungsschutz durch immer mehr Versicherer eingeschränkt bzw. verwehrt.

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Was ist in der Hausratversicherung nicht versichert ?
Nicht versichert sind üblicherweise:
  • Schäden die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
  • Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlung von Hausangestellten oder von Personen, die beim Versicherungsnehmer wohnen;
  • Schäden die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstanden sind;
  • Schäden die durch Kernenergie entstanden sind;
  • Sengschäden;
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser;
  • Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
  • Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Ursache hierfür war;
  • Schwamm;
  • Sturmflut;
  • Lawinen oder Schneedruck;
  • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind
Was ist im Schadensfall zu beachten ?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles in der Hausratversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
  • den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
  • Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
  • der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung über abhanden gekommene Sachen einreichen
  • abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sperren lassen sowie für abhanden gekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einleiten
  • weiteren Schaden nach Möglichkeit abwenden oder mindern
  • den Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es ?
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
bei Umzug:
Ändert sich aufgrund eines Wohnungswechsels der Tarif des Versicherers und erhöht sich dieser dadurch, kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung gekündigt werden.


Tipp:

Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.

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